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Objektinformationen des Anbieters:

W-00R4X8 Entzückendes Holzhaus am Berg

Immobilien Haus mieten in 4893 Zell am Moos, Oberösterreich - Nr. 779468

Preis: € 1.250,- Kategorie: Haus mieten
Fläche: 85 m² Region: OÖ, Vöcklabruck
Zimmer: 2 Plz / Ort: 4893 / Zell am Moos

Ansprechpartner & Anbieter
Engel & Völkers Salzburg
Engel & Völkers, E & V Liegenschaftsvermittlung GmbH

Bilder

Objektbeschreibung

Dieses Ferienhäuschen ist eine Rarität und in dieser Form nur sehr selten auf dem Markt.

Für jeden der dem Alltagsstress entfliehen möchte und in einer traumhaften Lage, Ruhe und Entspannung sucht, hat bei diesem Holzhaus die Möglichkeit dies zu verwirklichen.

In einer (fast) Alleinlage, auf gut 800 m Seehöhe, blickt man bis in die Alpen, kann den Sonnenuntergang von der südlich ausgerichteten ´Terrasse genießen und sich am Abend gemütlich den Kamin einheizen.

Das Haus wurde 2010 renoviert und ist mit einem neuen Bad, sowie Küche mit allen Geräten, ausgestattet.

Man hat die Möglichkeit 6 Personen bequem unterzubringen.

Courtagepassus:

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. Alle Nebenkosten sind vom Käufer zu tragen. Besichtigungen können nach Vereinbarung mit unserem Mitarbeiter/Beauftragten erfolgen. Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich schriftlich mit. Die Courtage in Höhe von 2 Bruttomonatsmieten bei Anmietung bis zu 2 Jahren, bei längerer Mietdauer in Höhe von 3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% Umsatzsteuer ist vom Mieter an uns zu zahlen. Unsere Courtage ist unverzüglich nach Abschluss des Mietvertrages fällig und zahlbar. Ein Energieausweis gem. EAVG wurde vom Verkäufer/Vermieter nach Aufklärung über die generelle Vorlagepflicht, die seit dem 1.1.2009 besteht, noch nicht vorgelegt. Im Falle der Nichtvorlage gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.