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Objektinformationen des Anbieters:

W-00A56W Top Grundstück mit Bergblick

Immobilien Baugrundstücke in 5442 Rußbach, Salzburg - Nr. 512598

Preis: € 95.000,- Kategorie: Baugrundstücke
Fläche: 1000 m² Region: S, Hallein
Zimmer: - Plz / Ort: 5442 / Rußbach

Ansprechpartner & Anbieter
Engel & Völkers Salzburg
Engel & Völkers, E & V Liegenschaftsvermittlung GmbH

Bilder

Objektbeschreibung

Dieses Hanggrundstück mit Blick auf den Dachstein in absoluter ruhiger Lage ist zu jeder Jahreszeit ein Augenschmaus. Ob Wandern, Skilaufen oder Rodeln für Abenteurer oder Romantiker, dieses Traumgrundstück wird Sie begeistern. Das Grundstück ist voll erschloßen und umgehend bebaubar.
Es besticht durch die Lage und den Traumblick auf den Dachstein. Die Zufahrtsstraße ist nur für die Eigentümer befahrbar. In mitten des Skigebiets zu wohnen und noch sämtliche Verbindungen wie Autobahn, die Mozartstadt Salzburg und Einkaufsmöglichkeiten zu haben, ist der Vorteil dieses Grundstücks. Auch die restliche Zeit vom Jahr im Grünen ist der atemberaubende Blick auf die Berge ein Traum. Es befindet sich am Ortsrand und hat sämtliche Behörden, Schulen, Kindergarten usw. vor Ort.

Courtagepassus:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen
keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Alle Nebenkosten, z. B.
Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen. Wir stehen Ihnen mit weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer
zur Verfügung. Die Besichtigung kann nach Vereinbarung mit unserem Mitarbeiter/Beauftragten erfolgen. Der Maklervertrag mit uns kommt durch
schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein,
teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Courtage in Höhe von 3 % des Kaufpreises zzgl. 20% Umsatzsteuer ist vom Käufer an „E & V
Liegenschaftsvermittlung GmbH“ zu zahlen. Ein Energieausweis gem. EAVG wurde vom Verkäufer/Vermieter nach Aufklärung über die generelle
Vorlagepflicht, die seit dem 1.1.2009 besteht, noch nicht vorgelegt. Im Falle der Nichtvorlage gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes
entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.