Zum Verkauf gelangt ein als "Kleingarten" genehmigtes Grundstück mit Hanglage, welches zum Kleingartenverein "Neu Rosental" gehört. Derzeit befinden sich ein kleines Gebäude mit Koch-, Dusch- und Schlafgelegenheit sowie ein kleines Nebengebäude auf dem Grundstück. Außerdem besteht bereits eine Zuleitung von Wasser, Kanal, Strom und Gas zum Grundstück. Eine Zufahrt mit dem Pkw ist bis zur Grundgrenze möglich. Durch U-Bahn (U4 Hütteldorf) und Bus (Linie 47B) ist auch eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gegeben.
Aufgrund der Widmung "Eklw" (Grü;nland - Erholungsgebiet - Kleingartengebiet fü;r ganzjä;hriges Wohnen) ist die Errichtung eines (neuen) Kleingartenwohnhauses samt Nebengebäude möglich. Es dürfen zwei Geschosse plus Keller errichtet werden. Die bebaute Fläche darf maximal 50 m2 betragen. Weiters dürfen auch ein Keller (bis zu 83,33 m2), eine Terrasse (bis zu 33,33 m2) sowie ein Swimmingpool (bis zu 12,5 m2) errichtet werden. Aufgrund der leichten Hanglage kann der Keller so gebaut werden, dass dieser den Blick in den Garten freigibt und (zumindest teilweise) auch als Wohnraum nutzbar ist.
In der Großstadt Wien zuhause - und trotzdem mitten in der Natur! Dieses Kleingarten-Grundstück besticht durch die herrliche Aussicht und kann durchaus als "Rarität" bezeichnet werden, da derartige Objekte nur äußerst selten veräußert werden.
Gemäß Wiener Kleingartengesetz 1996 ist folgende Bauführung zulässig:
Kleingartenwohnhaus: max. 265 m3 oberirdischer umbauter Raum, max. 5,5 m Hö;he ü;ber dem verglichenen anschließenden Gelä;nde; max. 50 m2 bebaute Flä;che bzw. 25 % der Kleingartenflä;che.
Nebengebä;ude: max. 5 m2 bebaute Flä;che je Nebengebä;ude, max. 3 m hoch; Nebengebä;ude sind in die bebaute Flä;che einzurechnen.
Nebengebä;ude zum Einstellen v. Fahrrä;dern, Gartengerä;ten u. dgl.: max. 5 m2 bebaute Flä;che, max. 2,2 m hoch, freistehend, fensterlos; ein derartiges Nebengebä;ude ist nicht in die maximal bebaubare Flä;che einzurechnen.
Terrassen: max. 2/3 der bebauten Flä;che des Kleingartenwohnhauses (z.B.: 33,33 m2 bei einem 50 m2 Kleingartenwohnhaus).
Terrassenü;berdachungen: max. 1⁄;4 der bebauten Flä;che des Kleingartenwohnhauses (z.B.: 12,50 m2 bei einem 50 m2 Kleingartenwohnhaus).
Keller: unter dem Kleingartenwohnhaus und unter der Terrasse (z.B.: 83,33 m2 bei einem 50 m2 Kleingartenwohnhaus); Keller unter der Terrasse mü;ssen grundsä;tzlich unterirdisch sein. Aufgrund ö;rtlicher Gelä;ndeverhä;ltnisse (Hanglage) kann der Keller unter der Terrasse teilweise aus dem Gelä;nde herausragen.
Balkon: nur an einer Front, max. 1,20 m auskragend.
Gartengestaltung: 2/3 des Kleingartens sind gä;rtnerisch zu gestalten; Wasserbecken bis max. 25 m2; Nebeneinfriedungen (innerhalb einer Kleingartenanlage) max. 1,5 m hoch; Haupteinfriedungen (Außeneinfriedungen) max. 2,00 m (mit Spanndraht 2,10 m) hoch.
Kfz-Stellplä;tze: dürfen grundsä;tzlich nur auf Gemeinschaftsanlagen (Parkplä;tzen) geschaffen werden.
Es sind nur Abgasanlagen fü;r gasfö;rmige Brennstoffe zulä;ssig (keine flü;ssigen oder festen Brennstoffe, auch keine Pellets). Als sog. hocheffiziente alternative Systeme kommen Wä;rmepumpen in Frage.
Überzeugen Sie sich bei einem persönlichen Besichtigungstermin von den Vorzügen dieser einzigartigen Immobilie!
Wir weisen darauf hin, dass ein Erwerb erst ab März 2023 möglich ist. Bis dahin kann das Grundstück gepachtet werden und die Pacht vom Kaufpreis in Abzug gebracht werden.
WEITERS WEISEN WIR DARAUF HIN, DASS AUFGRUND DER NACHWEISPFLICHT GEGENÜBER DEM EIGENTÜMER NUR VOLLSTÄNDIGE ANFRAGEN MIT NAMEN, TELEFONNUMMER UND POSTADRESSE BEARBEITET WERDEN KÖNNEN.
Finanzierung
Nehmen Sie nicht den erstbesten Wohnbaukredit! Den besten Kredit bringt nur der Vergleich.