Zur Vermietung gelangt dieses kleine aber feine, sehr gut etablierte Kaffeehaus, welches über eine rund 28 m² große Nutzfläche
verfügt und mit allem ausgestattet ist, was man im Geschäftsalltag braucht.
Das Lokal teilt sich wie folgt auf:
- Gastraum (15m²) mit vollausgestattetem Barbereich (5m²)
- Stüberl (8m²)
- Gastgarten (8 Sitzplätze im Sommer, 2 Stehtische im Winter)
- Toiletten am Gang/im Stiegenhaus (Damen, Herren + Personal)
Der Gastraum gemeinsam mit dem Stüberl bietet Platz für rund 20 Gäste.
Durch die einzigartige Ausstattung welche mit größter Hingabe und Liebe fürs Detail gewählt wurde sowie der gemütlichen Größe bietet dieses Gastrolokal ein ganz besonderes Flair mit einer außergewöhnlich einladenden Atmosphäre.
Aktuell läuft der Betrieb noch, der aktuelle Betreiber muss das Geschäftslokal leider aufgrund von Zeitmangel abgeben.
Eine Betriebsanlagengenehmigung ist selbstverständlich vorhanden (Kaffeehaus, bis 2 Uhr früh darf geöffnet sein).
Die geringe Miete (EUR 469,66) gemeinsam mit der überaus fairen Investitionsablöse in Höhe von EUR 20.000,- machen dieses Gastrolokal zu der perfekten Wahl, um Ihren Traum von der Gastronomie als Einzelunternehmer zu verwirklichen (kein Personal notwendig!).
Miete: EUR 469,66 inkl. Betriebskosten
Maklerprovision: 3 BMM zzgl. 20% USt.
Ablöse: EUR 20.000,- Verhandlungsbasis
Für weitere Informationen oder eine persönliche Besichtigung stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Außerdem unterstütze ich Sie auch gerne bei der Finanzierung.
Jakob Matthias Jelinek
0699 / 184 10 114
jakob.jelinek@immo-company.atP.S.: Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§365m-z (GewO1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftragsgeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten - d.h. Vor- und Familienname, kompletter Anschrift, Telefonnummer und E-Mail- Adresse - bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können.
Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.
Gerne unterstütze ich Sie auch beim Verkauf/Vermietung Ihrer Immobilie.
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