Schöne, großzügige 3-Zimmer Dachgeschoßwohnung mit Terrasse! Nähe Einsiedlerpark!
Dachgeschoßwohnung mieten in 1050 Wien

Die Wohnung befindet sich in einem gepflegten Haus zwischen Reinprechtsdorfer Straße und Einsiedlerpark.
Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist als sehr gut zu bewerten. So befinden sich die Straßenbahn-Linien 6 und 18 und die Autobus-Linien 12A, 14A und 59A sowie auch die U4 Station Margaretengürtel in fußläufiger Umgebung.
Ebenso gibt es eine Vielzahl an Einkaufsmöglichkeiten sowie zahlreiche, kleinere Gewerbebetriebe, Restaurants, klassische Supermärkte, Drogerien, Apotheken, Schulen, Kindergärten und diverse Arztpraxen in dem beliebten und trendigen Wohnviertel.
Diese 2-Zimmer Mietwohnung befindet sich im 2. Liftstock und hat eine Wohnfläche von ca. 62,18 m2
Die Wohnung besticht durch einen wirklich guten Grundriss:
Vom Vorraum aus erreicht man das großzügige Wohnzimmer, die separate Toilette, das Badezimmer mit Wanne und die voll ausgestattete Küche mit Platz für eine Sitzgelegenheit, vomWohnzimmer aus gelangt man dann weiter in das Schlafzimmer.
Das Objekt ist mit einer Gasetagenheizung ausgestattet.
Das Mietverhältnis ist auf 5 Jahre befristet und der Mietbeginn ist ab sofort möglich.
Nachstehend nochmals eine Kostenübersicht:
Gesamtmiete brutto: EUR 898,-
Kaution: EUR 2.694,-
Provision: EUR 1.959,26
Vertragserrichtungsgebühr: EUR 240,-
Die Kosten für Strom und Heizung sind im Mietpreis nicht inkludiert und somit separat zu entrichten.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zur Miete angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen der Eigentümerin und sind unsererseits ohne Gewähr. Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 2 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir möchten noch darauf hinweisen, dass wir in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zur Vermieterin stehen.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
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