Bauträgergrundstücke im Zentrum von Laa an der Thaya
Hier gelangen 4 oder 5 zusammenhängende Grundstücke in unmittelbarer Nähe zum Stadtplatz, Therme und S Bahn zum Verkauf.
Durch die Lage, Konfiguration, Flächenwidmung und Bebaubarkeit eignen sich diese besonders für Bauträger und Wohnbaugenossenschaften.
Die Widmung ist BW und es gibt keine Bebauungsbestimmungen. Lt. Auskunft und Wunsch der Gemeinde Laa/Thaya, soll die Bebauung nicht höher sein, als wie die Gebäude, welche im Umkreis von 100m stehen.
Anschlüsse für Wasser, Kanal, Strom und Gas sind bereits vorhanden.
Der Abbruch der bestehenden Gebäude (4 Wohnhäuser) müsste vom Käufer übernommen werden.
Es stehen 5 bzw. 6 Parzellen im gesamten Ausmaß von ca. 1849m² bis 2300m² zur Verfügung, welche zwischen zwei Straßen liegen, und dadurch sehr gut befahrbar sind.
Kaufpreis bezieht sich auf die Fläche von 1849m².
Für mehr Info rufen Sie bitte 0664 1323200 oder per E-Mail
f.hugl@remax-best.at.
Bitte verstehen Sie, dass wir unseren Eigentümern gegenüber verpflichtet sind, nur ernsthafte Anfragen mit Angabe Ihres Namen, Adresse und Kontaktdaten, gerne unter Diskretion, zu bearbeiten.
WIR SENDEN IHNEN GERNE AUF ANFRAGE WEITERE INFORMATIONEN, FOTOS UND PLÄNE!
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Angabe der Anschrift und Angaben zur Person (Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail) bearbeiten können.
Bitte beachten Sie weiters, dass wir Ihnen seit 13.06.2014 aufgrund einer neuen EU-Richtlinie Unterlagen und Adressangaben zu diesem Objekt erst übermitteln können, wenn Sie bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Sie bekommen nach Ihrer Anfrage ein E-Mail, in welchem Sie nach Anklicken des enthaltenen Links darüber aufgeklärt werden und diese Punkte bestätigen müssen. Danach erhalten Sie automatisch das Exposé zum Download. Diese Bestätigung müssen wir AUSNAHMSLOS einholen. Wir danken für Ihr Verständnis!
Besichtigungen sind mit dem jeweils zuständigen Betreuer möglich.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.
Wir weisen darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind, sowie ein wirtschaftliches und/oder familiäres Naheverhältnis zum Abgeber besteht.IHR Immobilienspezialist Franz Hugl freut sich auf Ihre Anfrage:
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